Als unabhängige KFZ-Gutachter garantieren wir eine genaue Kalkulation und geben Ihnen wertvolle Tipps, wie Sie schneller Ihre Schadensansprüche bei der gegnerischen Versicherung geltend machen können.
1. | Bitte rufen Sie die Polizei zur Klärung der Schuldfrage. |
2. | Sie rufen uns zur Ermittlung der Schadenshöhe und Erstellung des Gutachtens an. |
3. | Wir kümmern uns um den gesamten Ablauf mit der Versicherung und den Anwälten. |
4. | Wir arbeiten mit Fachwerkstätten in ganz Deutschland zusammen um ihr Auto schnellstmöglich wieder instand zu setzen. |
5. | Sie sind mit unserem Rundum-Service-Paket zufrieden gewesen? |
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060 71 5050 203 Mo-Fr. 08.00 - 20.00 Uhr Sa. 08.00-18.00 Uhr |
Restwertermittlung | Häufige Fragen | Nutzungsausfall | ||
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![]() Wenn ein Kfz-Gutachter den Restwert eines Fahrzeugs nach einem Totalschaden ermittelt, verschafft dies dem Halter eine günstigere Rechtsposition gegenüber der Versicherung, die den Schaden reguliert. Weiterlesen |
![]() Die häufigsten Fragen und Antworten wie z.B. "Wer bezahlt den Gutachter?" oder "Habe ich Anspruch auf einen Rechtsanwalt?" finden Sie hier. Weiterlesen |
![]() Der Nutzungsausfall eines geschädigten Kraftfahrers nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall kann über eine Tabelle mit 11 Fahrzeugklassen (Nutzungsausfallgruppen) errechnet werden. Weiterlesen |